News und Beiträge ·  28. Februar 2020

Covid/Corona: Diese Regeln gelten für Event-Veranstalter

Letztes Update: 17. Februar 2022, 08:00 Uhr

Was aktuell gilt:

Seit Donnerstag, 17. Februar sind alle Auflagen und Einschränkungen für Veranstaltungen aufgehoben. Dies hat der Bundesrat am 16. Februar entschieden und kommuniziert.

Die einzelnen Kantone können bei Bedarf erneut Schutzmassnahmen einführen.

Veranstalter dürfen freiwillig Schutzmassnahmen und, unter Berücksichtung des Diskriminierungsverbots, auch eine Zertifikatspflicht beibehalten. Es ist zu empfehlen, in einem solchen Fall vorgängig mit den örtlichen Behörden Rücksprache zu halten.

Abwicklung mit Ticketpark

Schutzkonzept
Wenn Sie für Ihren Anlass das Covid-Zertifikat verlangen oder eine Maskenpflicht gilt, aktivieren Sie die entsprechende Option im Menupunkt Schutzkonzept auf der Veranstaltungsreihe innherhalb von Ticketpark. Ihre Gäste werden dann im Bestellprozess und auf den Tickets aktiv darauf aufmerksam gemacht.

Die Verifikation der Covid-Zertifikats kann direkt in der CheckIn-App von Ticketpark erfolgen. Auch der Bund stellt eine separate App zur Verfügung, mit welcher das Zertifikat abgescannt werden kann. Dazu hat der Bund ein separates FAQ veröffentlicht.

Absagen und Verschiebungen
Wenn Sie Ihren Event absagen oder verschieben müssen stehen wir Ihnen auf support@ticketpark.ch zur Verfügung. Wir bieten standardisierte und effiziente Prozesse in der Kommunikation sowie beim Handling der Rückerstattungen.

Weiterführende Links

Aktuelle Informationen des Bundes

Informationen der Kantone

Frühere Informationen des Bundes

Zeitlicher Verlauf

Am Freitag, 28. Februar 2020 hat der Bundesrat die «besondere Lage» ausgerufen und gleichzeitig die Durchführung von Veranstaltungen über 1000 Personen untersagt.

Am Freitag, 13. März wurden diese Einschränkungen ausgeweitet und verschärft. Die Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen wurde in der ganzen Schweiz untersagt.

Am Montag, 16. März wurde die «ausserordentliche Lage» ausgerufen. Als Folge wurde die Durchführung sämtlicher privater und öffentlicher Veranstaltungen bis mindestens zum 19. April untersagt. Am Mittwoch, 8. April wurde die Verlängerung dieser Massnahmen bis mindestens 26. April 2020 bekanntgegeben.

Am Donnerstag, 16. April wurde das Veranstaltungsverbot bis zum 8. Juni verlängert, für danach aber Lockerungen in Aussicht gestellt.

Am Mittwoch, 29. April definierte der Bundesrat, dass Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bis Ende August untersagt bleiben.

Am Mittwoch 27. Mai informierte der Bundesrat, dass Veranstaltungen bis zu 300 Personen ab dem 6. Juni unter Einhaltung von Schutzmassnahmen wieder durchgeführt werden dürfen.

Am Freitag 19. Juni beschloss der Bundesrat, dass ab dem 22. Juni unter Einhaltung von Schutzmassnahmen wieder Veranstaltungen bis zu 1000 Personen möglich sind.

Am Mittwoch, 12. August informierte der Bundesrat, dass das Verbot für Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis Ende September ausgeweitet wird. Anschliessend sind solche Events wieder möglich, wobei die Kompetenz zur Bewilligung bei den Kantonen liegen wird.

Ab 1. Oktober wurden Grossanlässe wieder gestattet und besonders in den grossen Sportligen auch durchgeführt.

Am Sonntag, 18. Oktober erliess der Bundesrat aufgrund stark ansteigender Fallzahlen neue sofortige schweizweite Massnahmen, darunter eine schweizweite Maskentragpflicht in öffentlichen Innenräumen, wozu auch Einrichtungen wie Theater und Kinos gehören. Für Veranstaltungen wurde die Sektorgrösse für ein allfälliges Contact-Tracing von 300 auf 100 reduziert. Erste Kantone untersagten daraufhin die Durchführung von Grossveranstaltungen wieder.

In der Woche vom 19. Oktober erliessen erste Kantone weitere Verbote für die Durchführung von Anlässen. So mussten beispielsweise im Kanton Bern Theater, Museen und andere Freizeiteinrichtungen per Samstag, 23. Oktober schliessen.

Am Mittwoch, 28 Oktober erliess der Bundesrat ein sofortiges Verbot für Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen. Die Kantone blieben die Möglichkeit, strengere Regelungen anzuordnen.

Am Freitag 11. Dezember verordnete der Bundesrat ein grundsätzliches Verbot aller Veranstaltungen bis 22. Januar 2021. Weiterhin erlaubt blieben professionelle Veranstaltungen ohne Publikum vor Ort, welche beispielsweise per Livestream übertragen werden. Es galten auch Ausnahmen für Gottesdienste oder gewisse politische Veranstaltungen.

Diese Regelung wurde am 13. Januar 2021 bis auf Ende Februar 2021 ausgedehnt. Am 24. Februar 2021 wurde die Regelung weiter bis zum 22. März verlängert. Am 19. März wurde erneut eine Verlängerung der Massnahmen beschlossen, ohne ein konkretes Enddatum in Aussicht zu stellen.

Am 14. April entschied der Bundesrat, dass ab Montag, 19. April wieder Anlässe mit Publikum erlaubt sind. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher wurde auf 100 Personen draussen und 50 Personen drinnen beschränkt. Am 21. April wurde festgelegt, dass diese Massnahmen bis voraussichtlich zum 26. Mai gelten sollten.

Am 26. Mai hat der Bundesrat bekanntgegeben, ab 31. Mai wieder Anlässe mit 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen zu gestatten. Zudem wurde eine schrittweise Vorgehensweise für die Zulassung von grösseren Anlässen präsentiert. Diese sollte es ermöglichen, ab 20. August 2021 wieder Veranstaltungen mit 10’000 Personen durchzuführen.

Am 23. Juni entschied der Bundesrat, dass ab dem 26. Juni Veranstaltungen, die nur Gäste mit Covid-Zertifikat einlassen, keinerlei weiteren Einschränkungen mehr unterliegen. Die Durchführung von Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat war weiterhin nur unter Einhaltung von Schutzmassnahmen in eingeschränktem Rahmen mit bis zu maximal 1000 Personen möglich.

Am 08. September weitete der Bundesrat per 13. September die Zertifikatspflicht grundsätzlich auf alle Veranstaltungen aus, abgesehen von wenigen Ausnahmen und kleineren Veranstaltungen in Aussenräumen. Diese Massnahme wurde als bis zum 24. Januar 2022 gültig definiert, jedoch im Dezember bereits wieder überarbeitet.

Aufgrund stark steigender Fallzahlen führten ab dem 26. November einige Kantone zusätzliche Massnahmen für Veranstaltungen ein. So erforderten beispielsweise der Kanton Bern oder der Kanton Wallis eine generelle Maskenpflicht an allen Events.

Am 03. Dezember verschärfte der Bundesrat die Massnahmen erneut. An allen Indoor-Anlässen galt ab da eine Zertifikats- und Maskenpflicht.

Per 20. Dezember verschärfte der Bundesrat die Regeln für Events in Innenräumen weiter und schränkte den Zutritt auf Personen mit 2G-Zertifikat (geimpft oder genesen) ein.

Am 16. Februar 2022 verkündigte der Bundesrat die Aufhebung aller Einschränkungen für Veranstaltungen per Donnerstag, 17. Februar 2022.

Update folgt …

Ticketpark analysiert die Situation laufend und wird hier sowie über unsere Kanäle auf Facebook und Twitter weiter informieren.

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an support@ticketpark.ch.

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