News und Beiträge ·  7. Juni 2023

Neuer MWST-Satz ab Januar 2024: Das müssen Sie als Event-Veranstalter wissen

Per Januar 2024 ändern sich die Mehrwertsteuer-Sätze in der Schweiz. Der Normalsatz wird von 7,7 Prozent auf 8,1 Prozent angepasst. Der reduzierte Satz steigt von 2,5 Prozent auf 2,6 Prozent.

So kümmern wir uns bei Ticketpark darum, damit Aufwand und Kosten für Sie und für Ihre Gäste möglichst gering bleiben:

MwSt. gegenüber Ihren Gästen

Wenn Sie als Veranstalter mehrwertsteuerpflichtig sind, ist dies auch für Ihre Ticketverkäufe relevant. Ticketpark bietet alle notwendigen Funktionen, damit Ihre Gäste gesetzeskonforme Rechnungen erhalten.

Der anzuwendende Steuersatz richtet sich dabei nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung – sprich nach dem Datum Ihrer Veranstaltung. Für alle Anlässe, die im Jahr 2024 stattfinden, kommen somit die neuen Steuersätze zur Anwendung, auch wenn Tickets für diese Veranstaltungen bereits im Jahr 2023 im Verkauf stehen oder sogar bezahlt werden.

Events fürs 2024, die noch keine Tickets verkauft haben

Für sämtliche mehrwertsteuerpflichtigen Events fürs Jahr 2024, die bis zum 30. Juni 2023 noch keine Tickets verkauft haben, werden wir bereits die neuen Ansätze hinterlegen. Gegenüber Ihren Gästen wird somit für den gesamten Anlass der neue Steuersatz kommuniziert.

Events fürs 2024, die bereits Tickets verkauft haben

Natürlich gibt es auch Anlässe fürs kommende Jahr, die bereits Tickets verkauft haben. Bei diesen Anlässen werden wir per 1. Januar 2024 automatisch neue Preise mit dem neuen Steuersatz aktivieren. So können Sie diese Buchungen im Nachhinein sauber trennen und als Veranstalter die Mehrwertsteuer so abrechnen, dass es den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

MwSt. zwischen Ticketpark und Veranstaltern

Ticketpark rechnet auf alle Leistungen Mehrwertsteuer ab, die wir für Sie als Veranstalter erbringen. Das bezieht sich auch auf unsere Ticketkommission, die wir bei Event-Auszahlungen einbehalten.

Hier werden wir ebenfalls für einen sauberen Schnitt sorgen: Im Januar 2024 werden Sie eine Abrechnung erhalten, welche sich auf alle Buchungen bis und mit 31. Dezember 2023 bezieht. Auf diesen Betrag verrechnen wir den alten Steuersatz. Im normalen Rhythmus erhalten Sie dann im 2024 weitere Auszahlungen und Abrechnungen, auf die der neue Steuersatz gilt.

Alles klar?

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach ein E-Mail.

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