News und Beiträge ·  2. Dezember 2018

Reingelegt beim Ticketkauf über eine Zweitmarkt-Plattform. Was nun?

Manchmal merkt man zu spät, dass man in die Ticketfalle getappt ist und Tickets auf einer intransparenten Zweitmarkt-Plattform statt über den offizielle Verkaufskanal bezogen hat. Was dann?

So stellen Sie fest, ob es Sie erwischt hat

Am Besten beginnt man mit dem Ticketkauf immer direkt auf der Website des Veranstalters. Denn gerade Suchmaschinen führen einem oft zu einem inoffiziellen Verkaufskanal.

Rechtlich ist der Weiterverkauf von Tickets grundsätzlich erlaubt – vorausgesetzt, es wird transparent kommuniziert. Das ist oft nicht der Fall. Zu viele Zweitmarkt-Plattformen zielen bewusst darauf ab, Ticketkäufer zu täuschen.

Trifft bei Ihrem Ticketkauf unerwartet eines der folgenden Kriterien zu, wurden Sie leider von einem inoffiziellen Verkaufskanal übers Ohr gehauen:

  • Sie haben unerwartet ein Mehrfaches des offiziellen Ticketpreises bezahlt
  • Sie mussten zusätzlich zum Ticketpreis hohe Gebühren bezahlen
  • Sie konnten Ihre Sitze nicht auswählen, obwohl der Anlass nummerierte Plätze hatte
  • Der Zutritt zur Veranstaltung wurde Ihnen trotz teuren Tickets verweigert
  • Sie haben Ihr bezahltes Ticket nie erhalten
  • Das angegebene Datum des Konzert war nicht korrekt
  • Sie haben Tickets für eine tiefere Preiskategorie als bestellt bekommen
  • Sie haben Tickets im falschen Fansektor erhalten
  • Sie haben ein Kinderticket  statt eines für einen Erwachsenen erhalten

Ich wurde reingelegt – was nun?

Wenn das Ticket grundsätzlich dem entspricht, was Sie bestellt haben, haben Sie in erster Linie an Lebenserfahrung gewonnen. Beachten Sie ein nächstes Mal unsere Tipps, um eine solch böse Überraschung zu vermeiden.

Wenn Sie hingegen betrogen worden sind, da Ihr Ticket nie geliefert wurde, es ein gefälschtes Ticket war oder das Ticket nicht mit der bestellten Kategorie übereinstimmt, können Sie aktiv werden. Der Westschweizer Konsumentenverband gibt folgende Tipps:

Wenn das zugestellte Ticket in der falschen Kategorie liegt oder es sich offensichtlich um eine Fälschung handelt: Setzen Sie dem Verkäufer eine Frist, um die Bestellung ordnungsgemäss auszuführen. Machen Sie klar, was Sie nach Ablauf der Frist tun werden – beispielsweise die Kreditkartenbelastung stornieren lassen oder rechtliche Schritte einleiten. Wird die Lieferung nicht korrekt ausgeführt, haben Sie die Möglichkeit, eine Zivilklage einzureichen.

Wenn Sie gar kein Ticket erhalten haben: Wenn die Veranstaltung noch bevorsteht, fordern Sie den Verkäufer auf, die Bestellung auszuführen. Wird die Zeit knapp, prüfen Sie ob die Verkaufsplattform eine Geld-zurück-Garantie anbietet und berufen Sie sich auf diese.
Ist das Ereignis bereits vorbei, setzen Sie dem Verkäufer eine Frist, um den Kaufbetrag sowie die entstandenen Aufwände zu ersetzen. Wenn möglich lassen Sie beim Kreditkartenherausgeber ihre Kreditkartenbelastung stornieren. Verstreicht die Frist ungenutzt, haben Sie die Möglichkeit, einen Zivilklage einzureichen.

In all diesen Fällen, melden Sie den Vorfall auch den Konsumentenschutz-Vereinigungen in der Deutschschweiz oder in der Romandie. Diese prüfen laufend, welche Möglichkeiten sich bieten, um gegen die schwarzen Schafe mit rechtlichen und politischen Mitteln vorzugehen. So haben beispielsweise der Westschweizer Konsumentenverband wie auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Strafanzeige wegen unlauterer Praktiken gegen die Zweitmarkt-Plattform Viagogo eingereicht.

Aktion TicketCheck

Ticketpark ist Partner der Sensibilisierungskampagne «Ticket Check» des Westschweizer Konsumentenverbands.

Ticketpark ermöglicht Veranstaltern, den Ticketkauf über die eigene Website in eigenem Namen und Look, so dass Ticketkäufer die Gewissheit haben können, beim richtigen Anbieter gelandet zu sein. Auch etwas für Ihren Event? Fragen Sie uns einfach.

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