News und Beiträge · 13. Juli 2018
SECO fordert kostenlose Zahlungsmethode – kein Problem mit Ticketpark
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 1. Juli 2018 eine neue Infobroschüre zum Thema «Preisbekanntgabe, Werbung sowie ausgewählte Aspekte des Lauterkeitsrechts für den Onlinehandel mit Waren» herausgegeben. Es handelt sich um eine Ergänzung zur Wegleitung zur Preisbekanntgabeverordnung, die auf Eigenheiten des E-Commerce eingeht.
Der Inhalt zeigt: Dank dem Fokus von Ticketpark auf benutzerfreundliche Prozesse, sind Sie als Veranstalter weiterhin legal und rechtssicher unterwegs.
Kostenlose, handelsübliche Zahlungsmethode ist Pflicht
Eine neu formulierte Anforderung ist die Pflicht für eine kostenlose, handelsübliche Zahlungsmethode:
«Es muss mindestens eine kostenlose Zahlungsmethode vorhanden sein, welche in der Schweiz handelsüblich ist. Handelsüblich bedeutet, dass die überwiegende Mehrheit der potentiellen Kunden über das entsprechende Zahlungsmittel verfügt. Im Onlinehandel wird diese Vorgabe beispielsweise mit dem Angebot der in der Schweiz gängigen Kreditkarten erfüllt.»
Als handelsüblich kann in der Schweiz nebst den Kreditkarten bestimmt auch Bezahlung per Rechnung betrachtet werden. Interessant ist, dass nach Einschätzung von E-Commerce-Experten die Zahlungsmethode Twint noch nicht als handelsüblich einzustufen ist, da deren Verbreitung und vor allem Nutzung eher gering ist.
Gut für Sie: Bei Ticketpark werden keinerlei Zusatzgebühren für die Bezahlung verlangt, und dies nicht nur auf einer, sondern auf allen aktuell und zukünftig angebotenen Zahlungsmethoden.
Benutzerfreundliches Ticketing auch für Ihre Events
Der rechtliche Aspekt ist nur ein Grund, weshalb man auf Zusatzgebühren im Ticketing verzichten sollte.
Ticketpark setzt konsequent auf Benutzerfreundlichkeit, was bei Ticketkäufern die Vorfreude auch auf Ihren Event steigert. Fragen Sie uns einfach unverbindlich an, wir beraten Sie gerne.