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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der der Firma Ticketpark GmbH als Betreiberin von Ticketpark (nachfolgend „Ticketpark“ genannt) und den Benutzern von Ticketpark.
1.1 Zweck von Ticketpark
Ticketpark stellt seine Website ticketpark.ch auf Zusehen hin als Marktplatz (Plattform) für das Anbieten und den Erwerb von Tickets (Eintrittskarten zu Veranstaltungen) zur Verfügung. Der Einfachheit halber bezeichnen die vorliegenden AGB den Anbieter eines Tickets jeweils als „Verkäufer“, den Erwerber eines Tickets jeweils als „Käufer“ und den Erwerb als „Kauf“ bzw. „Kaufen“. Ticketpark übernimmt die Rolle als Vermittler, der das Inkasso beim Käufer übernimmt und nach erfolgreicher Auslieferung der Tickets den auszubezahlenden Betrag an den Verkäufer weiterleitet. Ticketpark behält dabei einen mit dem Verkäufer bei Einstellung des Angebots vereinbarte Vermittlungsgebühr ein.
1.2 Eigenverantwortliche Nutzung
Auf diesem Marktplatz können die Verkäufer und Käufer untereinander autonom und eigenverantwortlich Verträge abschliessen. Aus solchen Verträgen verpflichtet und berechtigt sind einzig der Verkäufer und Käufer. Die Erfüllung des Vertrags liegt in der ausschliesslichen Verantwortung von Verkäufer und Käufer.
1.3 Rechtsstellung von Ticketpark
Ticketpark ist nicht Vertragspartei von Verträgen, die zwischen den Benutzern auf dem Marktplatz geschlossen werden, sondern bietet in der Funktion als Marktplatz und als Verwalter des Geldflusses lediglich beiden Parteien Unterstützung für deren einfache Erfüllung des Vetrages. Ticketpark, seine Vertreter, Mitarbeiter und Hilfspersonen sind in keiner Weise verantwortlich für die mit der Anbahnung und dem Abschluss von Geschäften verbundenen Risiken und haften in keiner Weise für etwaige dadurch entstehende Schäden. Ticketpark ist nicht verpflichtet, das Verhalten seiner Benutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des Marktplatzes zu kontrollieren. Insbesondere ist Ticketpark zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, die auf dem Marktplatz von seinen Benutzern veröffentlichten Angebote auf ihre Rechtmässigkeit oder sonstige Zulässigkeit in irgendeiner Weise zu überprüfen.
1.4 Kein Nutzungsanspruch
Es besteht kein Anspruch auf Anmeldung, Nutzung der Ticketpark-Webseite oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Ticketpark. Es steht Ticketpark insbesondere frei, jederzeit eine Anmeldung abzulehnen, einen Benutzer auszuschliessen, eine Nutzung zu verbieten, ein Angebot zu entfernen oder eine Dienstleistung einzustellen.

2. Aktivitäten des Verkäufers

2.1 Bedingungen
Um als Verkäufer auf Ticketpark aktiv zu sein, muss der Benutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Zum Verkauf berechtigt sind ausschliesslich volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
2.2 Berechtigung
Der Verkäufer muss sich zum Verkauf registrieren und dabei den vollständigen Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben. Beim erstmaligen Einstellen eines Angebots wird mit diesen Angaben automatisch einen Benutzeraccount erstellt. Dieser und das damit verbundene Ticketangebot wird erst aktiviert, wenn der Account per Klick auf einen Link, welcher dem Verkäufer per E-Mail zugestellt wird, bestätigt wird.
2.3 Benutzername und Passwort
Der Verkäufer benötigt einen Benutzernamen und ein Passwort, um Zugang zur Webseite zu erhalten und den Service nutzen zu können. Der Verkäufer ist für die Geheimhaltung des Benutzernamens und Ihres Passwortes verantwortlich. Benutzername oder Passwort dürfen nicht an andere Personen weitergeben werden. Der Account-Inhaber ist verantwortlich für Aktionen, die unter seinem Benutzernamen oder Passwort durchgeführt werden.
2.4 Veröffentlichung des Angebots
Um Tickets zu verkaufen, stellt der Verkäufer die Tickets in die Datenbank von Ticketpark ein. Zum Einstellungsvorgang gehört, dass der Verkäufer dem Ticket einen Preis zuweist und Informationen angibt, die sich u.a., aber nicht ausschliesslich, auf die Veranstaltung, das Datum, den Abschnitt, den Sitzplatz, die Reihe und weiteren relevanten Informationen zur Veranstaltung beziehen. Der Verkä:ufer erteilt Ticketpark damit das nicht-exklusive, übertragbare, weltweite, beitragsfreie, unentgeltliche Recht und die Lizenz zur Reproduktion, Änderung, Anpassung, Veröffentlichung und Darstellung der Beschreibungen der zum Verkauf angebotenen Tickets auf dieser Website und auf den Websites unserer Marketing-Partner. Dies unterstützt den Verkauf der Tickets und der Artikel, die Sie zum Verkauf anbieten. Durch Aufgabe eines Angebots akzeptiert der Verkäufer die vom Ticketpark berechnete und vor Aufgabe angezeigte Vermittlungsprovision, welche auf den dem Verkäufer zustehenden Verkaufspreis aufgeschlagen wird.
2.5 Pflichten des Verkäufers
Der Verkäufer darf lediglich Tickets anbieten, hinsichtlich derer er verfügungsberechtigt ist, d.h. deren Besitz und Eigentum er vollständig und unbelastet auf den Käufer zu übertragen fähig und berechtigt ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, wahrheitsgemässe Angaben über die angebotenen Tickets zu machen und das Angebot bei sich ändernden Umständen (z.B. Verschiebung des Anlasses) aktuell zu halten. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Angebot im Ticketpark zu entfernen, wenn er die Tickets nicht mehr verkaufen kann oder will. Solange das Angebot im Ticketpark steht ist der Verkäufer verpflichtet, die Tickets einem allfälligen Käufer zu liefern. Der Verkäufer ist verpflichtet, den von Ticketpark per E-Mail mitgeteilten Versandsanweisungen genau Folge zu leisten, dies betrifft besonders die Einhaltung des spätesten Versandzeitpunkts, die Art des Versands und die Wahl des Versanddienstleisters. Zudem verpflichtet sich der Verkäufer, Belege und Quittungen für den Versand der Tickets durch den Versanddienstleister an den Käufer bis zur Überweisung des Verkaufpreises aufzubewahren und die darauf enthaltenen Angaben auf Verlangen dem Ticketpark zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist verpflichtet, genau die im Angebot beschriebenen Tickets dem Käufer zukommen zu lassen. Der Verkäufer ist verpflichtet, Beweise, dass die zum verkauften eingestellten Tickets in seinem Besitz gewesen sind, aufzubewahren (z.B. Quittung, Fotokopie).
2.6 Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Verkaufserlöse
Der Verkäufer ist verantwortlich für die Ermittlung, ob er MwSt. auf den Verkauf des Tickets berechnen muss. Ticketpark übernimmt hierfür keine Verantwortung. Wenn der Verkäufer für den Verkauf des Tickets MwSt. berechnen muss, sollte er die MwSt. in den Gesamtpreis einrechnen, wenn er auf der Website den Ticketpreis festlegt.
2.7 Auszahlung des Verkaufspreises
Die Auszahlung des vom Verkäufer festgelegten Verkaufspreises erfolgt innert 21 Tagen nach Durchführung des Anlasses, für welchen die Tickets bestimmt waren. Allfällige Spesen, die bei der Überweisung des Verkaufspreises anfallen gehen zu Lasten des Verkäufers. Ticketpark hat das Recht, die Auszahlung des Verkaufspreises in folgenden Fällen zu unterlassen:
  • Der Käufer erhält aufgrund eines Fehlverhaltens des Verkäufers die Tickets nicht oder nicht rechtzeitig, um den gewünschten Anlass zu besuchen.
  • Die dem Käufer gelieferten Tickets gewähren dem Käufer keinen Einlass zum Anlass, da die Tickets entweder nicht rechtsgültig sind oder der Verkäufer im Angebot auf Ticketpark für den Käufer nachweislich wichtige Informationen vorenthalten hat (z.B. dass beim Einlass zur Veranstaltung ein Name auf dem Ticket mit dem Personalausweis verglichen werden kann).
  • Bei anderweitigem Fehlverhalten des Verkäufers, das zur Folge hat, dass der Käufer die mit den Tickets verbundene Veranstaltung nicht besuchen kann.
  • Wenn der Verkäufer bis 30 Tagen nach Veranstaltungsdurchführung keine gültigen Daten angibt, die die Übermittlung des Verkaufspreises ermöglichen.


3. Aktivitäten des Käufers

3.1 Bedingungen
Um als Käufer auf Ticketpark aktiv zu sein, muss der Benutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Zum Kauf berechtigt sind ausschliesslich volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
3.2 Berechtigung
Der Kauf eines Tickets wird erst gestattet, nachdem der Benutzer seinen vollständigen Namen, die Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben hat.
3.3 Bezahlung und Ermächtigung
Ein Benutzer, der ein Ticket kaufen möchte, durchsucht zuerst die Datenbank des Ticketparks nach Tickets, die von Verkäufern eingestellt wurden und den Wunschtickets des Käufers entsprechen. Nachdem der Käufer ein passendes Ticket gefunden hat, verpflichtet er sich durch Ausführen des Bestellprozesses, den zuvor angezeigten Betrag an Ticketpark zu überweisen, auch wenn dieser den ursprünglichen Originalpreis des Tickets übersteigt. Gleichzeitig ermächtigt er Ticketpark, den Verkäufer des Tickets zu benachrichtigen, damit dieser die Tickets an den Verkäufer versenden kann.
3.4 Pflichten des Käufers
Der Verkäufer verpflichtet sich, sich vor dem Kauf von Tickets über Ticketpark die Richtigkeit der vom Verkäufer gemachten Angaben zu überprüfen sowie sich über allfällige Einlassbedingungen, die der Käufer nicht erfüllen könnte (z.B. bei Kauf von Tickets für Ü30-Party), Verschiebungen oder anderweitige Änderungen am Anlass, die ausserhalb der Macht des Verkäufers liegen, zu informieren. Der Verkäufer verpflichtet sich, Mängel oder Fehlleistungen bei der Lieferung der Tickets, an den Tickets selbst oder an anderen mit dem Kauf der Tickets verbundenen Aktivitäten so rasch als möglich nach deren bekanntwerden per E-Mail an kundendienst@ticketpark.ch zu melden. Die Frist um Mängel anzumelden läuft 3 Tage nach Ende des mit den Tickets verbundenen Anlasses ab. Der Käufer ist verpflichtet, die gekauften Tickets oder deren Überreste nach Ende des mit den Tickets verbundenen Anlasses aufzubewahren.
3.5 Risikoübernahme
Der Käufer übernimmt bei Kauf von Tickets das Risiko allfälliger finanzieller Verluste, sollte der mit den Tickets verbundene Anlass abgesagt werden oder sollte der Käufer wegen Unfall, Krankheit, Abwesenheit oder anderweitigen Gründen den Anlass nicht besuchen können.

4. Aktivitäten des Ticketparks

4.1 Unterstützung der Vertragsparteien
Ticketpark unternimmt geeignete administrative und technische Massnahmen, um den Verkäufer und Käufer bei der Erfüllung des gegenseitigen Vertrags zu unterstützen. Dazu gehören insbesonders:
  • Die Verwaltung des Geldflusses.
  • Die Anforderung von Bestätigungen von Käufer und Verkäufer, wenn wichtige Aktivitäten in der Erfüllung des Vertrags erfolgt sind (z.B. Bestätigung des Versands oder des Erhalts der Tickets).
  • Die Benachrichtigung von Verkäufer und Käufer per E-Mail über relevante Aktivitäten über den abgeschlossenen Vertrag. Beispielsweise wird der Verkäufer rechtzeitig vor Ablauf der Versandfrist nochmals daran erinnert, den Versand durchzuführen, sollte er diesen nicht bereits bestätigt haben.
  • Weitere Hilfsmittel, die der Unterstützung der Erfüllung des Vertrags angemessen erscheinen.
Nutzen der Verkäufer oder der Käufer diese Hilfeleistungen nicht, können sich Käufer und Verkäufer nicht auf Rechte in diesen AGB berufen. Bei Unstimmigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer, welche die Intervention oder Unterstützung von Ticketpark erfordern, können die dabei entstehenden Aufwände dem Verschuldner in Rechnung gestellt bzw. vom auszuzahlenden Betrag abgezogen belastet werden.

5. Partnerprogramm

5.1 Allgemein
Die Integration von Ticketpark in der Partnerseite kann vollumfänglich vom jeweiligen Partner selbst bestimmt werden. Auch darf der Aufruf zu Ticketpark vom Partner jederzeit verschoben oder auch ganz von der Partnersite entfernt werden.

Ticketpark behält sich das Recht vor, eine Partnerschaft jederzeit und fristlos zu beenden sowie Partner ohne Angabe von Gründen aus dem Partnerprogramm auszuschliessen. Davon betroffen sind insbesondere Partner, welche versuchen, auf betrügerische Weise ihr Guthaben zu erhöhen. Zudem ist die Einbindung auf Websites welche z.B. illegale, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte propagieren nicht erwünscht.

6. Haftungsausschlüsse

6.1 Allgemein
Ticketpark haftet nur für direkte Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige eigene Handlung von Ticketpark entstehen. Eine Haftung von Ticketpark für direkte Schäden, indirekte Schäden oder für Folgeschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist vollumfänglich und ausdrücklich ausgeschlossen.
6.2 Technische Störungen, Wartung
Ticketpark haftet nicht für die zeitweilige Nichtverfügbarkeit der Website, den Ausfall einzelner oder sämtlicher Website-Funktionen oder für Fehlfunktionen der Website. Insbesondere haftet Ticketpark nicht für technische Probleme, aufgrund derer Angebote oder Käufe nicht, verspätet oder fehlerhaft angenommen oder verarbeitet werden. Die Website von Ticketpark kann wegen Wartungsarbeiten oder anderen Gründen zeitweise nicht oder nur beschränkt zur Verfügung stehen, ohne dass dem Nutzer hieraus Ansprüche gegenüber Ticketpark erwachsen. Ticketpark haftet nicht, wenn der Verkäufer oder Käufer fehlerhafte Kontaktangaben macht oder wenn E-Mails von Ticketpark nicht beim Verkäufer oder Käufer eintreffen oder von Sicherheitssystemen oder Spamfiltern zurückbehalten werden.
6.3 Inhalte und Angebote
Ticketpark ist nicht zur Prüfung der Angebote und der sonstigen von den Benutzern auf dem Marktplatz veröffentlichten Informationen verpflichtet und übernimmt insbesondere keinerlei Verantwortung für die wahrheitsgemässe und sonst korrekte Ausgestaltung von Angeboten, die Qualität, Sicherheit, Legalität oder Verfügbarkeit angebotener Produkte, die Fähigkeit, die Befugnis und den Willen des einzelnen Benutzers hinsichtlich Anbieten, Kauf, Lieferung, Bezahlung oder sonstiger Vertragserfüllung.
6.4 Benutzer und Dritte
Ticketpark haftet insbesondere nicht für Schäden, die Käufern, Verkäufern, Benutzer der Website oder Dritten durch das Verhalten von anderer Benutzern oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Missbrauch der Ticketpark-Webseite entstehen.
6.5. Verlinkte Websites
Ticketpark übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Rechtmässigkeit, Vollständigkeit oder Qualität des Inhalts von Websites, die über Links auf der Ticketpark-Website erreichbar sind und schliesst jegliche Haftung in diesem Zusammenhang aus.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB stehenden Streitigkeiten zwischen Ticketpark und einem (aktuellen oder ehemaligen) Käufer oder Verkäufer über Ticketpark unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Betreiberin des Ticketparks.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
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